Tilo Gundlack, Kopfporträt, auf rotem Grund, in dunkelblauem Sakko und weißem Hemd.

Tilo Gundlack

Wahlkreis 10:
Wismar
Birgit Hesse, Kopfporträt, auf rotem Hintergrund, in dunklem Blazer und weißer Bluse.

Birgit Hesse

Wahlkreis 27: Nordwestmecklenburg I
Jens Strohschein, Kopfporträt, auf rotem Hintergrund, in dunkelgrauem Sakko und hellblauem Hemd.

Jens Strohschein

Wahlkreis 28: Nordwestmecklenburg II

Bei der MV-Wahl 2026 geht’s ums Ganze: Ein auch morgen noch erfolgreiches, soziales, demokratisches und lebenswertes MV.

Der Wahlkampf wird sehr intensiv! Auch in Nordwestmecklenburg. Wir werden alles geben, damit Nordwestmecklenburg stark im Landtag vertreten und MV mit Manuela Schwesig stabil regiert bleibt

Hierfür bitten wir herzlich um Unterstützung. Egal, ob 5 oder 50 Euro: Jede Spende hilft! Unterstütze bitte unsere Kampagnen. Damit Nordwestmecklenburg und MV stark bleiben. 

Herzlichen Dank!
Tilo Gundlack, Birgit Hesse & Jens Strohschein

Jetzt spenden mit PayPal oder Lastschrift über Spendino

Über die Spendenplattform Spendino kannst Du bequem und sicher über PayPal oder Lastschrift spenden. Einfach Spendenhöhe und Kandidatin oder Kandidaten auswählen, die eigenen Daten eingeben und fertig. Selbstverständlich können Privatpersonen oder Unternehmen eine Spendenquittung für das Finanzamt erhalten.

Spenden per Überweisung

Natürlich können Spenden auch ganz einfach per Überweisung an den SPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg-Wismar gerichtet werden, über dessen Kasse der Wahlkampf läuft. Die Bankdaten dafür lauten:

Kontoinhaber: SPD-KV Nordwestmecklenburg-Wismar
IBAN: DE51 1406 1308 0002 8493 99
BIC: GENODEF1GUE

Verwendungszweck: Spende LTW26 / [Vorname + Name + Anschrift]
Die Kontaktdaten benötigen wir, um eine Spendenquittung zuzustellen. Der Versand erfolgt automatisiert zwischen März und Mai des Folgejahres.

Steuerliche Hinweise

Die Lohn-/Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und/oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und/oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinausgehende Spenden und/oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).

Werde jetzt Mitglied in der SPD und setz dich gemeinsam mit uns für eine gerechte und solidarische Gesellschaft ein!