Am heutigen Vormittag verkündete der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe seine Entscheidung zum Verbot der NPD. Vorausgegangen war eine Klage der Bundesländer auf Verbot der Partei NPD. Nach mehreren Vorverhandlungen hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes nun die Entscheidung bekanntgegeben, die wie folgt lautet:

Der Antrag auf ein Verbot ist vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurden, das heißt kein Verbot der NPD. In seinem Urteil führen die Richter aus, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und ihre Gesinnung mit der NS-Ideologie wesensverwandt ist. Jedoch hat sie momentan im parlamentarischen Betrieb keinen direkten Einfluss und somit gibt es keine Anhaltspunkte, dass ihr verfassungsfeindliches Handeln zu einem Erfolg führen könnte.

Gegenwärtig ist die NPD in keinem Landesparlament vertreten und auf der kommunalen Ebene hat sie 338 Mandate inne.

Soviel zu dem gesprochenen Urteil, nun zu unserer Einschätzung dazu. Wie die Bundesländer hätten wir uns gewiss einen Ausgang des Verfahrens gewünscht, weil sie in unseren Augen aus Gründen der Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Wir haben das Urteil des höchsten Gerichts in Deutschland zu respektieren und wir werden auch weiterhin mit guten Kampagnen entschieden gegen die fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Parolen auftreten.