Die Traditionsschifffahrt muss als maritim-kulturelles Erbe auf jeden Fall erhalten bleiben! Das ist der grundsätzliche Anspruch, dem eine neue Schiffssicherheitsverordnung gerecht werden muss. Dabei gilt es natürlich, der Sicherheit der Fahrgäste oberste Priorität einzuräumen. Allerdings muss dieser wichtige Aspekt angemessen und in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Dingen stehen, die sich aus der Historizität der Traditionsschiffe ableiten. Der Verordnungsentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium schafft dagegen jedoch mehr Bürokratie und unverhältnismäßige Kosten. Das kann so nicht bleiben!

Mehr Infos dazu gibt es hier:

http://www.frank-junge.de/wp-content/uploads/2016/10/PM-Traditionsschifffahrt.pdf